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Einladung zur Jahreshauptversammlung

Erinnerung

Einladung zur Jahreshauptversammlung

 

 

Hiermit lädt der Vorstand alle Mitglieder des TSV Winsen (Luhe) von 1850 e.V.

zur ordentlichen Mitgliederversammlung für

 

Montag, 27.06.2022, 19:00 Uhr

 

Clubheim, Jahnplatz 1

21423 Winsen (Luhe)

ein.

 

Tagesordnung:

 

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2. Protokoll der Mitgliederversammlung vom 03.07.2021

3. Ehrungen

4. Bericht des Vorstandes

5. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer

6. Entlastung des Vorstandes

7. Etat 2022

8. Satzungsänderungen

9. Anhebung des Vereinsgrundbeitrages

10. Wahlen: 

- 2. Vorsitzender

- 3. Vorsitzender

- Jugendwart

- Schriftwart

- Kassenprüfer

11. Anträge

12. Verschiedenes

 

Das Protokoll ist im Vereinsmagazin Nr.86 veröffentlich worden.

Es kann auch in der Geschäftsstelle dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 – 12.30 Uhr

und donnerstags von 15.00 – 18.00 Uhr eingesehen werden.

 

 

 

Zu TOP 8

 

§ 5 Beiträge und Kassenwesen

 

3.    Die Mitgliedsbeiträge sind vierteljährlich halbjährlich im Voraus zu zahlen. Beiträge sind eine Bringschuld. Sie sollen im Bankeinzugsverfahren kassiert werden. Bleibt ein Mitglied mit einer Zahlung in Verzug, hat es die Kosten der Einziehung zu tragen. Für die Mitgliedsbeiträge von Minderjährigen und beschränkt Geschäftsfähigen haften die gesetzlichen Vertreter.

 

 

§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

3.    Stimmberechtigt sind alle Mitglieder vom vollendeten 16. Lebensjahr an, deren Mitgliedschaft mindestens 3 Monte besteht und deren Mitgliedschaft nicht gekündigt ist. Jüngere Mitglieder können an der Mitgliederversammlung und den Abteilungsversammlungen als Gäste teilnehmen. Das Stimmrecht ist höchstpersönlich und nicht übertragbar. Es ist auch nicht durch gesetzliche Vertreter ausübbar.

 

4.    Gewählt werden können Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr an, deren Mitgliedschaft mindestens 3 Monate besteht.

 

 

§ 9 Mitgliederversammlung

 

3.    Mindestens einmal im Jahr - und zwar nach Möglichkeit im Monat Januar ersten Quartal - ist eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) abzuhalten.

 

 

§ 15 Wahlen

 

 

Der Vorstand des Vereins wird jeweils für zwei Jahre halbschichtig gewählt. Zur Wahl gestellt werden in den Jahren mit ungerader Zahl der 1. Vorsitzende, der Schatzmeister, der Pressewart und der Liegenschaftswart. In den Jahren mit gerader Zahl der 2. Vorsitzende, der 3. Vorsitzende, der Jugendwart und der Schriftwart.
Auf der Mitgliederversammlung darf nur über Wahlvorschläge abgestimmt werden, die bis spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung beim 1. Vorsitzenden des Vereins eingereicht wurden.

gelb unterlegt: Änderungen

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